Satzung

Satzung

Die Satzung des Jeep Club Deutschland wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 24.09.2021 in Stadtoldendorf, Mamutpark anlässlich des großen jährlichen Jeep Camp in allen Punkt einstimmig von den Mitgliedern verabschiedet. Die genauen Stimmverhältnisse zu den letzten Änderungsthemen sind am Ende der Satzung in der Änderungshistorie dokumentiert. Das zugehörige unterzeichnete Protokoll findet sich für unsere Mitglieder einsehbar im Forum unter "Clubinternes". Die Satzung ist beim zuständigen Amtsgericht Potsdam zusammen mit dem Vorsitzenden Christian Albert, der zweiten Vorsitzenden Rosa Mendes-Ott und dem Clubsitz Potsdam unter der Registernummer VR 9635 registriert. Die wohl wichtigsten Punkte aus unserer Satzung sind Vereinszweck und Ziele (Satzungsauszug):

§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Zweck des Vereins ist:

a) die Mitglieder durch Trainingsangebote und wiederholte Übung zu mehr Fahrsicherheit speziell im Offroad Bereich anzuleiten.

b) die Damen in der Mitgliedschaft durch spezielle Frauenangebote (Trainings / Trials) zu unterstützen um die Gleichberechtigung speziell im Offroad Sport zu fördern.

c) die Mitglieder durch Trainingsangebote und wiederholte Übung in Bergetechnik zu schulen um dadurch Unfallschutz und Katastrophenschutz zu unterstützen.

d) die Mitglieder zu umweltgerechtem Verhalten im Sinne des international anerkannten Ehrenkodex Tread lightly, zu dem sich auch der JCD bekennt, anzuleiten.

e) die Förderung des sportlichen Einsatzes von Jeep Geländewagen im Rahmen der Bildung und Völkerverständigung sowie die Pflege und Erhaltung der geschaffenen Kontakte regional, national und auch internationaler Art.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Parteipolitische oder konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen.

5. Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.

Interessierte potentielle Neumitglieder können gerne vorab nachlesen, was sie bei uns erwartet. Sie finden die Satzung hier als PDF zum Download im Detail:
PDF-Datei der JCD-Satzung

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